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Vertriebsrecht

Unsere Beratungspraxis umfasst das nationale und das internationale Vertriebsrecht. Wir helfen Herstellern und Händlern aus dem In- und Ausland bei der Organisation des Absatzes von Waren und Dienstleistungen in Deutschland, der EU und weltweit. Unser Anwaltsteam beherrscht nicht nur die unmittelbar einschlägigen Absatzverträge, sondern auch die angrenzenden und überschneidenden Rechtsgebiete wie das Wettbewerbsrecht, das Kartellrecht, das Marken- und Designrecht sowie das Recht des Datenschutzes

Unter unseren Mandanten befinden sich sowohl Hersteller aus unterschiedlichen Industrien, wie z. B. Konsumgüter, Nahrungsmittel, Kosmetik, Software, Flugzeug- oder Automobilbau, aber auch Handelsunternehmen, die die Produkte und Dienstleistungen ihrer Geschäftspartner vertreiben. Wir helfen bei der Konzeption und dem Aufbau von - meist grenzüberschreitenden - Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Franchise- oder sonstigen Absatzorganisationen. Wir entwerfen die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Commerce-Plattformen, aber für auch den klassischen Handel

Sollte einmal eine außergerichtliche Streitbeilegung oder ein Schieds- oder Gerichtsverfahren notwendig werden, vertreten wir unsere Mandanten mit juristischer Kompetenz und gebotener Härte, ohne den Blick für die für die Mandanten optimale Lösung zu verlieren.

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Kartellrecht jenseits der Großkanzlei - möglich bei uns.

dietze-1900x1000 Dr. Philipp von DIetze
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