Christoph Oertel
Christoph Oertel
Wir schützen das geistiges Eigentum unserer Mandanten. Know-How, Geschäftsgeheimnisse und der Good Will, der bei Kundinnen und Kunden aufgebaut wurde, sind ein wertvolles Gut, das gehegt und gepflegt werden sollte.
Dazu zählen geistige Schöpfungen, die urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies ist insbesondere für Software relevant. Wir beraten sowohl bei der Verwertung und der Durchsetzung von Urheberrechten als auch beim Abschluss und der Konsolidierung von genutzten Lizenzen. Marken und Designs können in Europa und der Welt eingetragen werden um sich effektiv von Wettbewerbern abzugrenzen und sich vor Nachahmungen zu schützen. Hier beraten wir genauso, wie im Wege der Freedom-to-operate-Analyse, ob Mandanten ihrerseits Rechte Dritter verletzen, wenn sie sich an vorbekannte Gestaltungen anlehnen. In enger Zusammenarbeit mit Patentanwälten sorgen wir für die Eintragung, die Lizenzierung und die Durchsetzung von Patentrechten im Verletzungsfall.
Und wenn Wettbewerber sich durch aggressive Geschäftspraktiken unlautere Vorteile verschaffen wollen, helfen wir unseren Mandanten sich effektiv mit den Mitteln des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb zur Wehr zu setzen.
Christoph Oertel
Stimmen aus dem TeamKartellrecht jenseits der Großkanzlei - möglich bei uns.
Dr. Philipp von DIetze
Partner