Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen (Erstes Staatsexamen, 2001); Juristischer Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle (Zweites Staatsexamen, 2003); Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht (2005); Fachanwaltslehrgang für Bank- und Kapitalmarktrecht (2007/2008); Ausbildung zum Mediator (2016); Fachanwaltslehrgang für Gewerblichen Rechtsschutz (2025/2026)

Beratungsschwerpunkte

Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Sebastian Kühn liegt im Arbeitsrecht. Er berät seine Mandanten, bei denen sich insbesondere um nationale und internationale Unternehmen aller Größen sowie um Führungskräfte (Vorstände, Geschäftsführer etc.) handelt, sowohl im Individual- als auch im Kollektiv-Arbeitsrecht. Zu seinem Tätigkeitsspektrum zählen beispielsweise der Entwurf und die Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie deren Beendigung, die Verhandlung mit Betriebsräten und Gewerkschaften (z.B. zu Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen), die Prüfung arbeitsrechtlicher Fragestellungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen und die Begleitung gesellschaftsrechtlicher Re- und Umstrukturierungen im Falle einer Sanierung oder Insolvenz. Zudem vertritt Sebastian Kühn seine Mandanten bundesweit vor Gericht im Rahmen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen.   

Ein weiterer Schwerpunkt ist die laufende Beratung und auch die Prozessvertretung von Kreditinstituten, Vermögensverwaltern und Finanzvermittlern zu sämtlichen Fragen des Kreditrechts, des Bank- und des Bankaufsichtsrechts. Im Zuge der Finanzkrise der Jahre 2008/2009 kam die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen hinzu, die sich sowohl auf Gläubiger- als auch auf Schuldnerseite mit insolvenzrechtlichen Sachverhalten konfrontiert sehen. 

Seit dem Frühjahr 2025 hat Sebastian Kühn sein anwaltliches Tätigkeitsfeld zudem auf den gewerblichen Rechtsschutz erweitert und unterstützt seine Mandanten dabei, sich vor unlauterem Wettbewerb und der Verletzung ihres geistigen Eigentums zu schützen. Er berät und vertritt Mandanten bei Marken-, Design und Wettbewerbsfragen, setzt Schutzrechte durch, wehrt Abmahnungen ab und begleitet Verfahren sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.   

"Geht nicht, gibt’s nicht."

Sebastian Kühn, Partner

Mitgliedschaften

  • Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
  • Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
  • Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • INSOL Europe
  • Norddeutsches Insolvenzforum Hamburg e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VDAA)

Meine Kolleg:innen