Sebastian Kühn
Sebastian Kühn
Arbeitsrecht ist ein elementarer Bestandteil des Wirtschaftsrechts und spielt regelmäßig in der Beratung zu wirtschaftsrechtlichen Sachverhalten, z.B. im Rahmen von nationalen oder internationalen Unternehmenstransaktionen, eine Rolle.
Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten eine umfassende und fundierte Unterstützung in sämtlichen Bereichen des Individual- wie auch des Kollektiv-Arbeitsrechts: hierzu zählt neben der laufenden Betreuung von Unternehmen im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft auch die punktuelle Beratung von Vorständen und leitenden Angestellten bei der Begründung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ebenso führen wir für bzw. gemeinsam mit unseren Mandanten Gespräche mit Vertreterinnen/Vertretern der Arbeitnehmerseite, wenn es um strukturelle Veränderungen im Unternehmen geht. Hierunter fallen z.B. das Verhandeln von Interessenausgleichen und Sozialplänen ebenso wie die Gründung von Transfergesellschaften für einen sozialverträglichen Abbau von Arbeitsplätzen.
Dass wir bei unserer Beratung die sich ändernde Gesetzeslage ebenso wie die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes stets im Blick haben, versteht sich von selbst. Denn nur so genügen wir unserem hohen Anspruch, unseren Mandanten bei der Lösung komplexer Sachverhalte eine ebenso umfassende wie zielgerichtete Orientierung zu bieten.
Sebastian Kühn
Sibylle Weuster
Stimmen aus dem TeamRechtsrat einholen: je früher, desto besser!
Manuel Kayser
Associate