Eckart Brödermann
Eckart Brödermann
Wenn unsere Mandanten mit Vertragspartnern aus anderen Rechtssystemen und -kulturen Verträge verhandeln, um gemeinsam (neue) Ziele zu erreichen, Streit lösen oder meiden wollen, helfen wir Brücken zwischen den Rechtskulturen zu bauen. Die zahlreichen Rechtsgebiete, die dafür gebraucht werden, haben wir unter dem Begriff „Brücken bauendes Recht“ zusammengefasst.
Verhandelt z.B. eine deutsche mit einer englischen oder indischen Partei, hilft es zu wissen, dass die englische oder indische Partei andere Auslegungsgrundsätze gewohnt ist und keinen allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben kennt. In einer solchen Konstellation ist das Vertragswerk anders zu gestalten als beim Abschluss mit einer chinesischen oder brasilianischen Partei, deren internationales Kaufrecht mit unserem deutschen internationalen Kaufrecht identisch (!) ist.
Das Brücken bauende Recht umfasst insbesondere die Rechtsvergleichung und zahlreiche auf internationaler Ebene das Recht vereinheitlichende Instrumente, wie zum Beispiel das UN Kaufrecht oder die allgemeinen Rechtsprinzipen und Rechtsregeln, die das Internationale Institut für Privatrechtsvereinheitlichung UNIDROIT in den UNIDROIT Grundregeln zusammengestellt und entwickelt hat. Ausgangspunkt ist oft eine Prüfung nach Internationalem Privatrecht, um die in Beziehung - oder auch im Konflikt - stehenden Rechtsgebiete zu identifizieren und abzugrenzen. Insgesamt können zahlreiche Rechtsgebiete des Internationalen Wirtschaftsrechts wichtig werden, so z.B. das EU Recht oder das internationale Schiedsrecht oder auch das internationale Prozessrecht. Denn ein guter Vertrag muss auch den worst case eines Streits mitdenken und diesen so kostengünstig wie möglich anlegen, damit die Konfliktklauseln respektiert werden.
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