Christoph Oertel
Christoph Oertel
Die Welt befindet sich im konstanten Wandel. Dazu gehört auch, dass der an sich freie Welthandel mannigfaltigen Exportkontrollen unterworfen wird, die sich in stets ändernden politischen Alliancen und Konflikte widerspiegeln und von den Wirtschaftsakteuren beachtet werden müssen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Bewältigung dieser Fragen zum Exportkontrollrecht. Im Rahmen von internationalen Lieferverträgen und Dienstleistungsverträgen sehen sich viele unserer Mandanten mit der Frage konfrontiert, ob Waren, Dienstleistungen oder Finanzmittel das inländische Hoheitsgebiet ohne weiteres verlassen dürfen oder ob es dazu zumindest einer Genehmigung bedarf. Unsere Rechtsberatung umfasst dabei die Prüfung der deutschen Außenwirtschaftsverordnung, sowie in Deutschland anwendbare Rechtsnormen des EU-Rechts. Zu letzteren zählt die Dual-Use-Verordnung sowie die Embargoverordnungen in Bezug auf einzelne Länder oder Personen. Darüber hinaus ist es wegen des nach US-amerikanischem Rechtsverständnis extraterritorialen Wirkungen des US-Exportkontrollrechts meist empfehlenswert, auch zu diesem Rechtsrat einzuholen. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten mit unserem dichten Netzwerk an ausgewiesenen Experten auf diesem Gebiet.
Auf dem Gebiet des Exportkontrollrechts helfen wir, wenn in Vertragsverhandlungen Klauseln exportkontrollrechtliche Fragen aufwerfen – diese Fragen stellen sich häufig in IT-Verträgen mit US-amerikanischen Vertragspartnern. Wir sichern unsere Mandanten jedoch auch ab, wenn sie ein funktionierendes exportkontrollrechtliches Compliance-System errichten oder überprüfen lassen möchten. Gleiches gilt für gegebenenfalls erforderliche Selbstanzeigen, wenn Meldungen an die BaFin bei Auslandsüberweisungen oder -krediten unterblieben sind. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten, wenn sie sich mit konkreten Vorgängen konfrontiert sehen, die exportkontroll- oder sanktionsrechtliche Fragestellungen aufwerfen und unterstützen sie, wenn Fragen hierzu mit den dafür zuständigen staatlichen Behörden im In- und Ausland geklärt oder gegebenenfalls auch ausgefochten werden müssen.
Christoph Oertel
Christine Dempe
Stimmen aus dem Team"Geht nicht" - gibt's nicht!
Dr. Johannes Struck
Partner