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Exportkontrollrecht

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Bewältigung ihrer Fragen zum Exportkontrollrecht. Im Rahmen von internationalen Lieferverträgen und Dienstleistungsverträgen sehen sich viele unserer Mandanten mit der Frage konfrontiert, ob Waren, Dienstleistungen oder Finanzmittel das inländische Hoheitsgebiet ohne Weiteres verlassen dürfen oder ob es dazu zumindest einer Genehmigung bedarf. Unsere Rechtsberatung umfasst dabei die Prüfung der deutschen Außenwirtschaftsverordnung sowie in Deutschland anwendbare Rechtsnormen des EU-Rechts. Zu letzteren zählen die Dual-Use-Verordnung sowie die Embargoverordnungen in Bezug auf einzelne Länder oder Personen. Darüber hinaus ist es wegen des nach US-amerikanischem Rechtsverständnis extraterritorialen Wirkungen des US-Exportkontrollrechts meist empfehlenswert, auch zu diesem Rechtsrat einzuholen. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten mit unserem dichten weltweiten Netzwerk auf diesem Gebiet.

Häufig stellen sich exportkontrollrechtliche Fragen in IT-Verträgen mit US-amerikanischen Vertragspartnern. Wir sichern unsere Mandanten jedoch auch ab, wenn sie ein funktionierendes exportkontrollrechtliches Compliance-System errichten oder überprüfen lassen möchten. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten, wenn sie sich mit konkreten Vorgängen konfrontiert sehen, die exportkontroll- oder sanktionsrechtliche Fragestellungen aufwerfen und unterstützen sie, wenn Fragen hierzu mit den dafür zuständigen staatlichen Behörden im In- und Ausland geklärt oder gegebenenfalls auch ausgefochten werden müssen.

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owusu Sarah Owusu
Associate