Philipp von Dietze
Philipp von Dietze
Wir übernehmen die Prozessführung für unsere Mandanten vor deutschen staatlichen Gerichten. Wir sind bundesweit vertretungsbefugt (mit Ausnahme der Bundesgerichte).
Aus unserer langjähriger Tätigkeit verfügen wir über eine breite Expertise über streitige Fragen im Bereich unterschiedlichster Gebiete des Wirtschaftsrechts, nicht nur im klassischen Zivilrecht, sondern zum Beispiel auch in den Bereichen des Gesellschaftsrecht, hier insbeondere bei Gesellschafterstreitigkeiten, und des Handelsrechts, bei Post-M&A-Streitigkeiten, bei Auseinandersetzungen im Bereich des Anlagenbaus und bei Infrastrukturprojekten, im IT-Lizenzrecht aber auch bei Streit um Rechte des Geistigen Eigentums.
Im Vorfeld eines Rechtsstreits klären wir die etwaigen Auswirkungen des möglichen Rechtsstreits auf andere Geschäftsbereiche und Vertragsbeziehungen der Mandanten. Insbesondere bei laufenden Geschäftsbeziehungen und in bestehenden Gesellschafterkreisen widmen wir dieser Fragestellung besondere Aufmerksamkeit, um mit den Mandanten eine vollständige Risiko- und Folgenabwägung vornehmen zu können.
Wir beraten Unternehmen bei der Vollstreckung erfolgreich erstrittener Urteile sowie bei Fragen der Asset Protection.
Ferner beraten wir Unternehmen im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren vor behördlichen Stellen. Soweit erforderlich, binden wir hier externe Expert:innen für Strafrecht mit ein.
Philipp von Dietze
York Zieren
Christoph Oertel
Andrea Tiedemann
Sebastian Kühn
Christine Dempe
Katharina Helmdach
Stimmen aus dem TeamDas Thema ist komplex und die Zeit drängt? Wir lieben die Herausforderung.
Tina Denso
Partnerin