York Zieren
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Gläubiger haben grundsätzliches ein hohes Interesse, ihre Ansprüche vor und innerhalb von Insolvenzverfahren zu sichern. Bereits bei ersten Anzeichen einer Krise des Kunden oder Geschäftspartners ist es ratsam, die dafür notwendigen Maßnahmen, einschließlich der Realisierung von Forderungen mit Blick auf das steigende Risiko einer späteren Insolvenzanfechtung, im Vorfeld zu klären und im Idealfall späteren Inanspruchnahmen vorzubeugen. Hier beraten wir gern. Dabei gehört die rechtssichere Gestaltung von Sicherungsmitteln ebenso zur Beratung von Gläubigern, wie auch die (spätere) Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren.
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Eckard von Bodenhausen
Sebastian Kühn
Stimmen aus dem TeamWir verhandeln Verträge effizient und geräuschlos: Man merkt nicht, dass wir dabei sind, bis es wichtig wird, dass wir dabei sind!
Christine Dempe
Counsel