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Nach dem Erbfall

Das Erbrechtsteam berät in allen relevanten Fragen der Abwicklung und Auseinandersetzung nach einem Erbfall. Dies umfasst die Verteilung des Nachlasses unter den Miterb:innen, die Nachlassabwicklung bei den Nachlassgerichten und die Durchsetzung des Pflichtteils. Das Erbrechtsteam steht unseren Mandanten mit Kompetenz, Erfahrung und Stärke bei jeder erbrechtlichen Frage zur Seite und berücksichtigt dabei immer auch die emotionale Betroffenheit der Beteiligten. 

Wir beraten und vertreten Sie nach einem Erbfall zu folgenden Themen:

  • Erbstreitigkeiten
  • Erbprozess
  • Erbenfeststellung
  • Testamentsanfechtungen
  • Nachlassabwicklung
  • Erbengemeinschaft
  • Teilungsversteigerungen
  • Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteil
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbschein
  • Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen im Nachlass

Wir beraten auch kompetent bei internationalen Nachlässen gemeinsam mit unseren Kooperationspartner:innen aus unserem internationalen Netzwerk. Wir wickeln für Sie Erbschaften im Ausland ab und stehen bei ausländischen Nachlässen für die Abwicklung in Deutschland zur Verfügung. Aufgrund unserer Kenntnisse im Internationalen Erbrecht und in den ausländischen Rechtsordnungen sind wir die richtigen Ansprechpartner:innen für Sie.

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Stimmen aus dem Team

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190621_raetzke_broedermann_jahn_0580 Prof. Dr. Eckart Brödermann
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