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Ehevertrag

Brödermann Jahn berät bei der Konzeptionierung von individuellen Eheverträgen. Bei der Gestaltung kommt es insbesondere darauf an, die Interessen beider Ehegatten auszuloten und die Vorstellung und Wünsche der Ehepartner:innen im Falle einer Scheidung vertraglich festzuhalten. Wichtig ist es, unternehmerisches Vermögen (Anteile an Gesellschaften oder an freiberuflichen Praxen) im Falle einer Scheidung zu schützen. 

Auch bei einem internationalen Bezug weist Brödermann Jahn eine langjährige Erfahrung auf und verfügt über ein internationales Netzwerk aus Korrespondenzanwält:innen. Das Erbrechtsteam ist in der Lage, Eheverträge mit mehrfachem internationalen Bezug auf seine Anwendbarkeit nach den verschiedenen Rechtsordnungen zu überprüfen oder auch selbst zu konzeptionieren.

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190621_raetzke_broedermann_jahn_0580 Prof. Dr. Eckart Brödermann
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