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Missbräuchliches Verhalten

Die Grenzen der Marktmacht

Marktmächtige Unternehmen können unfair spielen. Wenn das Kartellrecht nicht wäre. Wir helfen Geschäftspartnern und Wettbewerbern sich vor kartellrechtswidrigen Maßnahmen marktmächtiger Unternehmen zu schützen, wie wir auch marktmächtigen Unternehmen, von vornherein nicht in Konflikt mit dem Kartellrecht zu kommen.

Hierbei können wir die Mandanteninteressen vor Gericht vertreten (einstweilige Verfügung), bei Beschwerdeverfahren vor dem Bundeskartellamt sowie auch – im Falle von marktmächtigen Unternehmen – bei der Implementierung von Compliance-Systemen oder auch nur beim kartellrechtlichen Corporate Housekeeping (z.B. bei der Prüfung von Rabattprogrammen).

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Rechtsrat einholen: je früher, desto besser!

kayser Manuel Kayser
Associate