EU Privacy Representative

Unternehmen die keine Niederlassung in der EU/EWR haben aber personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten, müssen einen sog. Vertreter in der EU benennen (Art. 27 DSGVO). Er dient Aufsichtsbehörden als Anlaufstelle und gibt Personen Auskunft zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

 

Brödermann Jahn prüft für Sie, ob Ihr Unternehmen zur Benennung eines Vertreters in der EU verpflichtet ist und übernimmt bei Bedarf auch für Ihr Unternehmen diese Funktion. Wir bieten eine für alle EU Mitgliedstaaten gültige Vertretung und stellen Kontaktinfrastrukturen (Post, E-Mail telefonische Hotline) zur Verfügung.

 

Gern unterbreiten wir Ihnen hierfür ein individuelles Angebot.

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