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Neues aus Brüssel
Eine neue Verordnung aus Brüssel verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass in die EU eingeführte Waren nicht zur Entwaldung in der EU oder anderswo beitragen. Die Verordnung VO (EU) 2023/1115 ist am 31.05.2023 bekannt gemacht worden. Für Unternehmer und Händler sieht die Verordnung eine Frist von 18 Monaten vor. Danach müssen sie nachweisen, dass die importierten Produkte „frei von Entwaldung“ sind. Kleine und Kleinstunternehmen müssen sich erst ab dem 30.06.2025 auf die neuen Pflichten einstellen. Auch an dieser Regelung zeigt sich: Es genügt heutzutage nicht mehr seinen unmittelbaren Geschäftspartner zu kennen und zu vertrauen.