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Neues Gesetz für Produktsicherheit – gilt europaweit und für alle Unternehmen im Endkundengeschäft.

Am 13. Dezember 2024 ist es soweit: Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (VO 2023/988), oder "General Product Safety Regulation" (GPSR), tritt in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen. Weil die Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle wie Onlinehandel und Fulfillment-Dienste rasant voranschreiten, greift die Verordnung nun auch hier. Die GPSR gilt für alle Verbraucherprodukte, wenn nicht schon speziellere Regeln greifen. Auch B2B-Händler sollten aufpassen. Wenn ihre Produkte auch für Verbraucher geeignet sind, sind auch sie von der GPSR erfasst.

Was ändert sich? Alle sind betroffen: Neben Herstellern, Importeuren und Händlern werden nun auch Fulfillment-Dienstleistern und Anbieter von Online-Marktplätzen in die Verantwortung genommen. Mehr Pflichten, mehr Verantwortung: Hersteller müssen künftig für jedes Produkt vorab eine Risikoanalyse durchführen und eine technische Dokumentation erstellen, die das Produkt, seine Eigenschaften und mögliche Risiken beschreibt. Der Online-Händler muss gleiches tun bis hin zu Sicherheitswarnungen. Und weil das noch nicht genug ist, müssen die Unternehmen auch sicherstellen, dass ihre internen Prozesse auf die GPSR abgestimmt sind. Außerdem ist ein Beschwerdeportal vorgesehen. Und noch einiges mehr…

Achtung: es drohen hohe Bußgelder und Schadensersatzklagen. Fazit: Lieber auf Nummer sicher gehen. Verstöße gegen die GPSR sind kein Spaß.