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Restrukturierung & Sanierung

Bereits bei Eintritt von Zahlungsstockungen kann trotz bester Auftragslage eine Krise vorliegen, die aus Rechtsgründen zum Handeln zwingt. Krisen kann mit unterschiedlichen Mitteln begegnet werden. Von punktuellen Regelungen mit einzelnen Gläubigern, Sanierungsmaßnahmen mit Unterstützung der Arbeitnehmerseite, bis hin zu umfassenden - auch außergerichtlichen - Restrukturierungen finden wir gemeinsam mit unseren Mandanten den Weg aus der Krise. Das Insolvenzrecht sieht heute viele Möglichkeiten vor, diese Situationen zu bewältigen (z.B. präventive Restrukturierung durch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren nach dem ESUG).

Auch hier gilt: Frühes Handeln eröffnet Handlungsspielräume.

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klingel Dr. Katharina Klingel
Partnerin