York Zieren
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Gibt es Anzeichen für eine Schieflage in Ihrem Unternehmen, können wir mit einer ersten Krisenberatung einen Überblick über die rechtlichen Fragestellungen und Handlungsoptionen aufzeigen.
Ausgangspunkt sind Daten des Unternehmens zur gegenwärtigen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie Daten zur aktuellen Liquiditätslage. Wir prüfen, ob das Unternehmen aus rechtlichen Gründen bereits insolvenzantragspflichtig ist und ob es Möglichkeiten einer Sanierung oder Restrukturierung gibt.
Ferner gehören etwaige persönliche Risiken der Geschäftsleitung zur ersten Krisenberatung. Die Anforderungen des Gesetzgebers sind zuletzt durch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) weiter verschärft worden. Zudem haften die Geschäftsleitung für unzulässige Auszahlungen aus dem Vermögen der Gesellschaft in der Krise, und zwar auch dann, wenn sie die Auszahlung für sinnvoll hält. Ab dem Eintritt der Krise gelten andere Bewertungsmaßstäbe.
Schnelles Handeln spart Zeit, eröffnet Handlungsspielräume und senkt in der Regel den Aufwand.
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Eckard von Bodenhausen
Stimmen aus dem TeamFür uns ist das Recht ein Werkzeug, um den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten zu steigern.
Dr. Katharina Helmdach
Senior Associate