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Ist ein Unternehmen insolvenzantragspflichtig, muss der Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Unvollständige oder falsche Anträge gelten wie ein nicht gestellter Antrag und begründen das Risiko des Vorwurfs, keinen rechtzeitigen Insolvenzantrag gestellt zu haben.
Aus unzähligen Insolvenzantragsverfahren wissen wir, worauf es hier ankommt. Wir kennen zudem die angespannte Lage in den Fachabteilungen des betroffenen Unternehmens, das meist viele Zusatzaufgaben in den letzten Wochen übernommen hat. Wir gehen bei unserer Beratung mit Bedacht vor, um bei den Mitarbeiterinnen und MItarbeitern keine Überlastung zu erzeugen. Außerdem stimmen wir die Außenkommunikation z.B. gegenüber Banken, Zulieferern oder Kunden ab. Auf sie wird es im Insolvenzverfahren oftmals ankommen.
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Eckard von Bodenhausen
Stimmen aus dem TeamWir verhandeln Verträge effizient und geräuschlos: Man merkt nicht, dass wir dabei sind, bis es wichtig wird, dass wir dabei sind!
Christine Dempe
Partnerin