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Das Insolvenzrecht sieht weitreichende Anfechtungsrechte vor, die es Insolvenzverwalter:innen erlauben, insbesondere Zahlungen, die das insolvente Unternehmen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet hat, zurückzufordern.
Wir unterstützen Insolvenzverwalter:innen dabei, solche Ansprüche der Insolvenzmasse im In- und Ausland durchzusetzen. Und wir beraten Gläubiger bei der Abwehr derartiger Anfechtungsansprüche.
Gerade bei grenzüberschreitenden Fällen greifen wir auf unser cross-border Know-How und unser Netzwerk im Ausland zurück, um auch dort, wo Bestellungsbeschlüsse deutscher Gerichte keine Wirkung entfalten, die Rechte der Insolvenzmasse zu realisieren.
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Christoph Oertel
Stimmen aus dem TeamWir geben Ihnen rechtlichen Auftrieb!
Florian Bauer
Senior Associate