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Das Insolvenzrecht sieht weitreichende Anfechtungsrechte vor, die es Insolvenzverwalterbüros erlauben, insbesondere Zahlungen, die das insolvente Unternehmen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet hat, zurückzufordern.
Wir unterstützen Insolvenzverwaltergesellschaften dabei, solche Ansprüche der Insolvenzmasse im In- und Ausland durchzusetzen. Und wir beraten Gläubiger bei der Abwehr derartiger Anfechtungsansprüche.
Gerade bei grenzüberschreitenden Fällen greifen wir auf unser cross-border Know-How und unser Netzwerk im Ausland zurück, um auch dort, wo Bestellungsbeschlüsse deutscher Gerichte keine Wirkung entfalten, die Rechte der Insolvenzmasse zu realisieren.
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Christoph Oertel
Stimmen aus dem TeamLachen im Konferenzraum - unbedingt!
Dr. Eckard von Bodenhausen
Partner