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Vor dem Erbfall

Das Erbrechtsteam berät Sie kompetent und mit langjähriger Erfahrung auch schon vor dem Erbfall. Dabei kommen neben der Gestaltung von Testamenten auch die Beratung zu lebzeitigen Vermögensübertragungen und Schenkungen sowie der Abschluss von Erb- und Pflichtteilsverträgen in Betracht, um den Willen der Mandanten umzusetzen. 

Zur Absicherung des letzten Willens und zur Vorsorge im Falle des Todes beraten wir bei besonderen Fragestellungen in folgenden Themenbereichen: 

  • Testament und Nachfolge
  • Erbvertrag
  • Pflichtteilsverzicht
  • Schenkung und vorweggenommene Erbfolge
  • Familienstiftung und Trust
  • Gemeinnützige Stiftung
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  • Ehevertrag
  • Nachfolge in Gesellschaften und Familienunternehmen
  • Beteiligung Minderjähriger an Familienvermögen
  • Gründung von Familiengesellschaften 

Gerade auch bei internationalen Aspekten (Vermögen im Ausland, ausländische Staatsangehörigkeiten, ausländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) sind wir die richtigen Ansprechpartner:innen.

Ihre Ansprechpartner:innen

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Stimmen aus dem Team

Lösungen für komplexe Nachfolgethemen entwickeln wir im Team.

gatz Christina Gatz
Associate