Andrea Tiedemann
Andrea Tiedemann
Brödermann Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Entwicklung von individuellen Nachfolgekonzepten für Familienunternehmen und Privatpersonen mit gehobenen Ansprüchen. Wir beraten Sie bei sämtlichen Fragestellungen der Vermögensplanung und Erbfolgeplanung: Planung und Strukturierung Ihres Vermögens zu Lebzeiten, einem Generationswechsel in einem Familienunternehmen sowie bei der Planung der Erbfolge in Testamenten und Erbverträgen.
Wir sichern die Umsetzung auch unter steuerlichen Gesichtspunkten in Zusammenarbeit mit steuerlichen Kooperationspartnern ab (siehe auch TuN Testament und Nachfolge, www.tun.consulting).
Das Erbrechtsteam von Brödermann Jahn kann auch Cross Border: Bei der Gestaltung von internationalen Nachfolgeregelungen sowie in der Beratung von Fällen mit Auslandsbezug verknüpfen wir die Kernkompetenzen von Brödermann Jahn in grenzüberschreitenden Fällen mit unseren Fachkenntnissen im deutschen, ausländischen und internationalen Erbrecht.
Für die Vermögensplanung zu Lebzeiten gibt es vielfältige Gründe: So können bei einer Schenkung oder vorweggenommenen Erbfolge z.B. Vorteile durch die mehrfache Nutzung steuerlicher Freibeträge genutzt werden oder Auswirkungen auf das Erb- und Pflichtteilsrecht gezielt bewirkt werden. Hierbei bietet sich oft das Instrument des Nießbrauches an, so dass Sie das übertragene Vermögen weiter nutzen können. Auch sollten Aspekte wie Anrechnung auf den späteren Erb- und Pflichtteil bedacht werden.
Eine gute Möglichkeit, Teile des Familienvermögens Stück für Stück auf die nächste Generation unter Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge zu übertragen, ist eine Familiengesellschaft. Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen ermöglichen es, gleichzeitig weiter die Kontrolle über das Schicksal des Familienvermögens zu haben. Dabei bieten sich verschiedene Kombinationsmöglichkeiten an, die wir nach Ihren persönlichen Bedürfnissen strukturieren.
Wir beraten Sie bei der Erbfolgeplanung und der Erstellung von Testamenten und Erbverträge. Dabei berücksichtigen wir nicht nur Ihre Ziele wie zum Beispiel die Versorgung des überlebenden Eheparters oder der Ehepartnerin und/oder die Verteilung Ihres Vermögens auf bestimmte Erb:innen, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben wie zum Beispiel Pflichtteilsrechte. Wir nutzen dabei sämtliche Gestaltungsvarianten des Erbrechts, wie gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge, Vermächtnisse und Auflagen, Vor- und Nacherbschaft, aufschiebende und auflösende Bedingungen, Testamentsvollstreckung sowie Erb- und Pflichtteilsverzichte. Wir berücksichtigen auch die individuellen Bedürfnisse und Lebenssituationen (Unternehmertestament, Behindertentestament, Patchwork-Testament, Geschiedenen-Testament, usw.).
Gehören beispielsweise ein Unternehmen oder gesellschaftsrechtliche Beteiligungen zu Ihrem Vermögen, so sind neben den erbrechtlichen Bestimmungen auch die gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelungen zu berücksichtigen: Der Gesellschaftsvertrag und das Testament müssen aufeinander abgestimmt werden. Wir gestalten bei Unternehmern daher nicht nur das Testament, sondern machen auch Vorschläge für eine geeignete gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklausel.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf Fällen mit Auslandsbezug, wenn Sie Vermögen in unterschiedlichen Ländern oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Wir verfügen über eine breite Erfahrung im Umgang mit ausländischen Rechtsordnungen und kennen die verschiedenen erbrechtlichen Konzepte der Länder dieser Welt. Wir gestalten Ihre Nachfolgeplanung unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen erbrechtlichen Vorschriften und der Besonderheiten der ausländischen Rechtskulturen.
Wir beraten ebenfalls ausländische Mandanten, die für ihr deutsches Vermögen ein separates Testament errichten wollen. Hier ist es wichtig, die bestehenden Testamente aus den unterschiedlichen Rechtsordnungen aufeinander abzustimmen, so dass sie keine sich widersprechenden Regelungen enthalten. Wir verfügen über eine breite Erfahrung in der Gestaltung von internationalen Nachfolgeregelungen.
Andrea Tiedemann
Christina Gatz
Laura Kaufmann
Leonie Wittenstein
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Dr. Katharina Klingel
Partnerin