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Stiftungen

Zum langfristigen Erhalt des Familienvermögens bieten sich auch Familien-Stiftungen oder gemeinnützige Stiftungen an.

Das Erbrechtsteam von Brödermann Jahn berät bei der Errichtung von Familien-Stiftungen und gemeinnützigen Stiftungen und begleitet Sie als Stifter:in von der Konzeptionierung bis zur Gründung und danach. Wir beraten Sie, welche Stiftungsform für Ihre speziellen Bedürfnisse am sinnvollsten ist und integrieren die Stiftung in Ihr Nachfolgekonzept. Wir beraten beim Gründungsprozess, stimmen die Satzung mit Stiftungsaufsicht und Finanzamt ab und begleiten Sie bis zur behördlichen Anerkennung der Stiftung und der steuerlichen Anerkennung im Falle einer gemeinnützigen Stiftung. Für steuerliche und gemein­nützig­keits­rechtliche Fragen arbeiten wir mit unseren steuerlichen Kooperations­partner:innen zusammen (www.tun.consulting).

Wir beraten auch schon existierende Stiftungen im weiteren Verlauf ihres Stiftungslebens in allen stiftungsrechtlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen, sowie im Erbrecht für den Fall der Erbeinsetzung durch den Stifter bzw. die Stifterin oder Dritte sowie im Schenkungsrecht bei lebzeitigen Übertragungen auf die Stiftung.

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Rechtsrat einholen: je früher, desto besser!

kayser Manuel Kayser
Associate