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Ausschreibungen

In einer zunehmend regulierten Wirtschaftswelt aber auch in einem breiten Wettbewerbsumfeld müssen oder sollten Aufträge nicht allein auf dem best-buddy-Prinzip vergeben werden. Dabei kann es gesetzliche, unternehmenseigene oder nur kaufmännisch empfehlenswerte Vorgaben geben, die zu beachten sind; bei Nichtbeachtung drohen, je nach Fall, erhebliche Konsequenzen.

Wir unterstützen Unternehmen, die Leistungen selber ausschreiben, sowohl bei der Erstellung des Tenders als auch bei den für die Leistung notwendigen Musterverträgen. Für Unternehmen, die ihrerseits an einer (öffentlichen) Ausschreibung teilnehmen, bewerten wir die rechtlichen Chancen und Risiken.

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190621_raetzke_broedermann_jahn_0580 Prof. Dr. Eckart Brödermann
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