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Gründungen & Umwandlungen

Am Anfang steht die Unternehmensgründung. Eine Geschäftsidee wird umgesetzt in eine gesellschaftsrechtliche Struktur. Das erfordert gesellschaftsrechtliche Maßarbeit, denn in Einklang gebracht werden müssen: Entscheidungsfindung innerhalb des Gesellschafterkreises, Verhältnis zwischen den Gesellschafterinnen/Gesellschaftern und der Geschäftsführung, Organisation der Geschäftsführung, Finanzierung, Haftung sowie Exit-Szenarien. Wir arbeiten gern an dieser Schnittstelle zwischen Geschäftsmodell und Recht, insbesondere im grenzüberschreitenden Bereich.

Wenn sich die Bedürfnisse oder auch das Umfeld ändern, bietet das Umwandlungsrecht einen spannenden „Werkzeugkasten“, um auch beim etablierten Unternehmen immer wieder neu auszuloten, wie sich die gesellschaftliche Struktur mit dem aktuellen Geschäft in Einklang bringen lässt. Auch hier bedienen wir uns gern dieser Werkzeuge, gerade auch im internationalen Kontext.

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struck2-1900x1000 Dr. Johannes Struck
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