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Litigation in foreign jurisdictions

Grenzüberschreitendes Prozessmanagement

Immer wieder werden Mandanten vor ausländischen staatlichen Gerichten verklagt oder müssen dort ihre eigenen Ansprüche durchsetzen. Wir bilden in diesen Fällen die Schnittstelle zu den ausländischen Anwält:innen und organisieren für den Mandanten die Verfahrensführung im Ausland.

Vor ausländischen staatlichen Gerichten können deutsche Rechtsanwält:innen regelmäßig nicht auftreten. Für deutsche (oder europäische) Mandanten ist es daher eine Herausforderung, wenn sie ihre Rechte vor ausländischen staatlichen Gerichten durchsetzen oder sich vor einem ausländischen staatlichen Gericht gegen eine Klage verteidigen müssen. 

Aufgrund unserer internationalen Vernetzung können wir für unsere Mandanten die Vertretung vor ausländischen Gerichten organisieren und zentral steuern. In diesen Fällen dienen wir als unmittelbare Ansprechpartner für unsere Mandanten und bilden die Schnittstelle zu den ausländischen Kolleg:innen. Auf diese Weise vereinfachen wir die Abläufe und insbesondere den notwendigen Informationstransfer für unsere Mandanten, da wir die Anforderungen des ausländischen Prozessrechts verstehen und mit den Mandanten gezielt die notwendige Informationsbeschaffung organisieren können.

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Die UNIDROIT-Grundregeln für internationale Handelsverträge sind wesentliches Fundament für brückenbildendes Recht.

broedermann-1900x1000 Prof. Dr. Eckart Brödermann
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