Zur Übersicht

Arbitration

Schiedsverfahren stellen eine Alternative zu staatlichen Gerichtsverfahren dar. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen werden häufig Schiedsgerichtsvereinbarungen getroffen anstelle der ansonsten zuständigen staatlichen Gerichte. Schiedsurteile sind, anders als Urteile staatlicher Gerichte, im (außereuropäischen) Ausland leichter durchsetzbar.

Wir beraten und vertreten dabei vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten als Parteivertreter. Viele unserer Rechtsanwält:innen werden auch als Schiedsrichter:innen von Parteien bestellt.

Im Vorfeld streitiger Auseinandersetzungen beraten wir unsere Mandanten bei Vertragsgestaltungen immer mit einem besonderen Augenmerk auf die Streitbeilegungsmechanismen. Gerade in grenzüberschreitenden Konstellationen wirken sich unzureichende Regelungen später massiv nachteilig und kostenintensiv aus. Wir verfügen über eine breite Erfahrung mit unterschiedlichsten Schiedsinstitutionen. Weltweit gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher privater Institutionen, die Schiedsverfahren und Schiedsverfahrensregularien anbieten und von den Parteien in Verträgen vereinbart werden.

Wir führen auch Verfahren vor staatlichen Gerichten für die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung internationaler Schiedssprüche in Deutschland.

Ihre Ansprechpartner:innen

Weitere Rechtsgebiete

Stimmen aus dem Team

I speak international!

owusu Sarah Owusu
Associate