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Recht auf Vergessenwerden im Internet
Das Internet verbreitet Lügen. Das bekommen auch immer häufiger Unternehmer zu spüren. Ein Unternehmer verlangte von Google die Löschung eines Suchergebnisses, welches aus Sicht dieses Unternehmers falsche und verunglimpfende Behauptungen enthielt.
(EuGH, Urteil vom 08.12.2022 - Rs. C-460/20)
Das sagen die Richter: Der EuGH urteilte, dass der Suchmaschinenbetreiber die Abwägung der betroffenen Interessen (Unternehmer vs. Inhalte-Anbieter) vornehmen muss, auch wenn der Unternehmer den Inhalte-Anbieter nicht bzw. noch nicht auf Unterlassung der Behauptung gerichtlich in Anspruch genommen hat. Mit dieser Entscheidung ist der Weg für ein Vergessenwerden unwahrer Behauptungen im Internet geebnet, denn in der Praxis war und ist es oft nicht möglich, irgendwo in der Welt den Inhalte-Anbieter zu verklagen.