Importe in die EU: Sammeln Sie schon Daten oder leben Sie noch?
Im Sommer dieses Jahres hat die EU den Zertifikatehandel zur Kompensation von Emissionen auch auf Produkte ausgeweitet, die außerhalb der EU hergestellt und importiert werden.
Mit der Verordnung über ein CO2-Grenzausgleichssystem (EU Carbon Border Adjustment Mechanism - „CBAM“ (Verordnung (EU) 2023/956)) vom Mai 2023 und der Durchführungsverordnung vom 17.08.2023 hat die EU eine neue Mammutaufgabe insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen bei bestimmten Importen aus Nicht-EU-Staaten geschaffen.
Wenn Sie Zement, Wasserstoff, Eisen/Stahl, Düngemittel Aluminium und/oder Elektrizität aus Nicht-EU-Staaten importieren, gehören Sie gegebenenfalls zu den (un)glücklichen Unternehmern, die ab sofort handeln müssen. Welche Güter konkret von dieser Maßnahme betroffen sind, ist im Anhang 1 der CBAM-Verordnung anhand der KN-Codes festgelegt.
Sind die von Ihnen importierten Produkte dort aufgelistet, müssen Sie bereits seit Oktober dieses Jahres umfangreiche Dokumentations- und Meldepflichten im Zusammenhang mit den bei der Herstellung dieser Güter erzeugten Emissionen erfüllen. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Lieferanten, um die erforderlichen Informationen zu erhalten. Die EU Kommission hat einen praktischen Leitfaden in englischer Sprache für Lieferanten außerhalb der EU zu Verfügung gestellt - dieser umfasst schlappe 266 Seiten (zu finden auf https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en).
1. Vierteljährliche Berichtspflichten seit dem 01. Oktober 2023
Seit dem 01.10.2023 gilt die Übergangsphase. Alle Unternehmen, die Waren der oben genannten Warengruppen in die EU einführen, müssen vierteljährlich über ihre Importe an die Europäische Kommission berichten.
Der erste Bericht muss bereits bis 31.01.2024 eingereicht werden. Die Berichte müssen umfassende Informationen über Art und Menge der importierten Waren, deren Herkunfts- und Produktionsland, die Produktionswege und vor allem die entstandenen direkten und indirekten Emissionen enthalten.
2. Weitergehende Pflichten ab 2026
Ab dem 01.01.2026 werden Sie weitere Pflichten treffen:
- Autorisierungspflicht: Nur autorisierte Unternehmen dürfen Waren aus den oben genannten Warengruppen in die EU einführen. Ist Ihr Unternehmen nicht autorisiert, dürfen Sie die betroffenen Waren nicht mehr einführen oder müssen einen autorisierten Dritten mit der Einfuhr beauftragen.
- Zertifikatspflicht: Um die bei der Herstellung der importierten Waren entstandenen Emissionen auszugleichen, müssen Ausgleichszertifikate erworben oder Abgaben entrichtet werden.
- Berichtspflicht: Schließlich müssen Sie jährlich über die bei der Herstellung der importierten Waren tatsächlich entstandenen Emissionen berichten. Übersteigt die gemeldete Emissionsmenge die vorhandenen Ausgleichszertifikate, müssen Sie nachträglich Zertifikate erwerben und eine Strafe zahlen.
In diesem Sinne: Happy Data Collecting.