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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Mehr Teilhabe, mehr Verantwortung!

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Mehr Teilhabe, mehr Verantwortung!

Inklusion und Barrierefreiheit sind zentrale gesellschaftliche Themen – und genau hier setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an. Ab dem 28. Juni 2025 gelten neue Vorschriften für Unternehmen, die digitale und physische Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Ziel ist es, allen Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. 

Drei wesentliche Änderungen sind besonders relevant: 

  • Bestimmte Produkte, darunter PCs, Notebooks, Smartphones und Tablets, müssen barrierefrei sein. 
  • Strengere Zugänglichkeitsanforderungen gelten für bestimmte Dienstleistungen wie Telekommunikationsdienste und E-Books. Besonders wichtig: Jeder (Kleinstunternehmen ausgeschlossen), der einen Online-Shop für Verbraucher betreibt, muss diese Vorgaben einhalten – unabhängig von den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen. 
  • Hersteller und Händler sind verpflichtet, die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards nachzuweisen. 

Die neuen Regelungen stellen Unternehmen vor Herausforderungen, bieten aber auch Chancen: Wer frühzeitig handelt, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern. Verstöße können hingegen Sanktionen nach sich ziehen.